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MVITAufstV
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
- § 3Ziel des Masterstudiums
- § 4Dauer des Studiums und Freistellungsumfang
- § 5Module
- § 6Pflichtmodule
- § 7Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen
- § 8Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module
- § 9Modulprüfungen
- § 10Masterarbeit
- § 11Masterprüfung
- § 12Leitung des Masterstudiums
- § 13Zuständigkeit des Prüfungsamtes
- § 14Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
Abschnitt 3 Berufspraktische Einführung
- § 15Dauer, Durchführung und Aufgaben der berufspraktischen Einführung
- § 16Dienstliche Beurteilung über Bewährung
Abschnitt 4 Abschluss des Aufstiegsverfahrens
Abschnitt 5 Schlussvorschrift