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§ 13 MVITAufstV

Zuständigkeit des Prüfungsamtes

Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig

  1. 1.

    für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,

  2. 2.

    für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und

  3. 3.

    für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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