AdvoCite
§ 4 MVTAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Eisen- und Stahlmetallurgie,
- b)
Stahlumformung,
- c)
Nichteisenmetallurgie oder
- d)
Nichteisenmetallumformung sowie
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 2.
Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln,
- 3.
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- 4.
Aufbauen und Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 5.
Anwenden von Logistik,
- 6.
Steuern von Produktionsprozessen,
- 7.
Beeinflussen von chemischen Vorgängen,
- 8.
Anwenden von Wärmebehandlungsverfahren,
- 9.
Prüfen von Werkstoffen und
- 10.
Instandhalten von Produktionssystemen und Anlagen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie sind:
- 1.
Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen,
- 2.
Durchführen von metallurgischen Prozessen und
- 3.
Urformen von Stahl.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Stahlumformung sind:
- 1.
Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien sowie
- 2.
Umformen von Stahl.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie sind:
- 1.
Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen,
- 2.
Durchführen von metallurgischen Prozessen und
- 3.
Urformen von Nichteisenmetallen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung sind:
- 1.
Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien und
- 2.
Umformen von Nichteisenmetallen.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- 6.
Planen und Organisieren der Arbeit sowie
- 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.