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MVTAusbV
Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie
- § 9Inhalt von Teil 2
- § 10Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 11Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 12Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 13Prüfungsbereich Eisen- und stahlmetallurgische Prozesse
- § 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahlumformung
- § 16Inhalt von Teil 2
- § 17Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 18Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 19Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 20Prüfungsbereich Stahlumformprozesse
- § 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie
- § 23Inhalt von Teil 2
- § 24Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 25Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 26Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 27Prüfungsbereich Nichteisenmetallurgische Prozesse
- § 28Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung
- § 30Inhalt von Teil 2
- § 31Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 32Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 33Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 34Prüfungsbereich Nichteisenmetallumformprozesse
- § 35Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften