§ 3 NeckarSchlBetrZV
Ausnahmen
Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle