Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle