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§ 25 NotSan-APrV

Übergangsvorschrift

Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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