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NotSan-APrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Abschnitt 1 Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen
- § 1Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
- § 2Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung
- § 3Praxisanleitung; Praxisbegleitung
- § 4Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
- § 5Prüfungsausschuss
- § 6Zulassung zur Prüfung
- § 6aNachteilsausgleich
- § 7Niederschrift
- § 8Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- § 9Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung
- § 10Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
- § 11Rücktritt von der Prüfung
- § 12Versäumnisfolgen
- § 13Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 14Prüfungsunterlagen
Abschnitt 2 Bestimmungen für die staatliche Prüfung
Abschnitt 3 Prüfungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4 Anpassungsmaßnahmen
- § 20Sonderregelungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 21Anpassungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 22Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- § 23Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
Abschnitt 5 Erlaubniserteilung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 25Übergangsvorschrift
- § 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 1 Absatz 1 Nummer 1) Theoretischer und praktischer Unterricht
- Anlage 2(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2) Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
- Anlage 3(zu § 1 Absatz 1 Nummer 3) Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern
- Anlage 4(zu § 1 Absatz 3) Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes
- Anlage 5(zu § 1 Absatz 4)
- Anlage 6(zu § 9 Absatz 2 Satz 1)
- Anlage 7(zu § 10 Satz 2)
- Anlage 8(zu § 21 Absatz 2)
- Anlage 9(zu § 21 Absatz 3)
- Anlage 10(zu § 22 Absatz 2)
- Anlage 11(zu § 22 Absatz 7)
- Anlage 12(zu § 24)