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ODV
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 3Hersteller
- § 4Bevollmächtigte
- § 5Einführer
- § 6Vertreiber
- § 7Eigentümer
- § 8Betreiber
- § 9Geltung der Pflichten des Herstellers für Einführer und Vertreiber
- § 10Sonstige Pflichten der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte
- § 11Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung
- § 12Neubewertung der Konformität
- § 13Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung
- § 14Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte und gegenseitige Anerkennung
Abschnitt 4 Benennende Behörde und Benannte Stellen
- § 15Benennende Behörde
- § 16Benennungsverfahren
- § 17Weitere Aufgaben der Benennenden Behörde
- § 18Rechte und Pflichten der Benannten Stellen
- § 19Koordinierung der Benannten Stellen
Abschnitt 5 Marktüberwachung
- § 20Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
- § 21Marktüberwachungsstrategie
- § 22Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 22aMaßnahmen bei der Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte
- § 23Formale Nichtkonformität
Abschnitt 6 Informations- und Meldepflichten
Abschnitt 7 Notfallverfahren
- § 27Anwendung der Notfallverfahren
- § 28Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften ortsbeweglichen Druckgeräten
- § 29Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer Benannten Stelle vorgeschrieben ist, und Maßnahmen zur Überwachung
- § 30Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen