§ 5 Offshore-ArbZV
Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
Abweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.
Offshore-Arbeitszeitverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle