Eine anerkannte Erzeugerorganisation oder anerkannte Vereinigung von Erzeugerorganisationen kann die Steuerung der Erzeugung sowie die Anlieferung, Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung der Erzeugnisse auslagern.
Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle