§ 18 OrgBAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Pfeifenbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- 2.
Durchführen von Teilarbeiten,
- 3.
Planen und Konstruieren sowie
- 4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Orgelbauerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle