| Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im |
| 1. bis 18.
Monat | 19. bis 42.
Monat |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und eigenen Arbeitsumfang abschätzenb)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und unterhalten und dabei betriebliche Vorgaben und Arbeitsauftrag berücksichtigenc)Informationen aus analogen und digitalen Medien beschaffen, bewerten und nutzend)Informationen auch aus fremdsprachigen Dokumenten entnehmen und nutzene)Materialien, Betriebs-, Arbeitsmittel und Hilfsstoffe auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, bereitstellen und lagernf)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung von betrieblichen Abläufen, Materialeigenschaften, Materialausnutzung, gestalterischen Aspekten, Bearbeitungsmethoden und Verwendungszweck festlegen, Arbeitsschritte dokumentiereng)Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse auswählen | 3 | |
| h)Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen und festlegen und dabei technologische, wirtschaftliche, ökologische, terminliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte, betriebliche Prozesse sowie vor- und nachgelagerte Bereiche und gewerkeübergreifende Leistungen berücksichtigeni)informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenj)Regeln des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichernk)Zeitaufwand und Materialbedarf ermittelnl)Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck auswählen und dabei wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigen, betriebliche und gesetzliche Vorgaben beachtenm)Produkte für die Auslieferung vorbereiten, kennzeichnen, verpacken und lagernn)Transportmittel festlegen, Maßnahmen zur Ladungssicherheit sowie zum Schutz des Ladungsgutes durchführeno)Zwischen- und Endkontrollen durchführen und Ergebnisse dokumentieren | | 2 |
| 2 | Erstellen und Anwenden von Unterlagen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a)Orgeln und Harmonien nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen, Funktionsweisen, Funktionszusammenhängen und historischen Gesichtspunkten unterscheidenb)Schaltpläne erstellen und anwendenc)auftragsbezogene und technische Unterlagen, insbesondere unter Zuhilfenahme von Standardsoftware, erstellend)Fertigungs- und Entwurfszeichnungen, Schnitte und Skizzen, jeweils auch rechnergestützt, anfertigen, auswerten, darstellen und umsetzen und hierbei historische, funktionale, ergonomische und technische Gesichtspunkte berücksichtigene)Unterlagen auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfenf)Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertrageng)Fertigungsvorschriften, Bedienungshinweise sowie Betriebsanleitungen und berufsbezogene Vorschriften beachten | 2 | |
| 3 | Auswählen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Verwendungszweck auswählen, prüfen und einstellenb)Werkzeuge und Geräte vorbereiten und handhaben, insbesondere Werkzeuge schärfenc)Werkzeuge, Geräte und Maschinen pflegen und wartend)Ursachen von Fehlern und Störungen an Werkzeugen, Geräten und Maschinen feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifene)Leitern und Gerüste auswählen und auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen sowie Arbeitsgerüste auf- und abbauenf)Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen | 2 | |
| 4 | Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a)Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheidenb)Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe nach Verwendungszweck auswählen und dabei akustische, optische, physikalische und mechanische Eigenschaften berücksichtigenc)Krankheiten und Schädlingsbefall an Holz erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifend)Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe transportieren und lagern und dabei Vorschriften und Lagerkriterien einhaltene)Hilfsstoffe, insbesondere Klebstoffe, Lacke und Beizen, nach Verwendungszweck unterscheiden und anwendenf)Holz manuell und maschinell be- und verarbeiten, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Fräsen, Bohren und Schleifen | 12 | |
| | g)Metalle und Kunststoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren, Biegen und Schneidenh)Leder und Textilien nach Verwendungszweck auswählen, manuell zurichten und verarbeiteni)Verbindungsarten und Befestigungsmittel zwischen gleichen und unterschiedlichen Materialien, insbesondere Holz-, Klebe- und Schraubverbindungen, auswählen und Verbindungen herstellen und dabei Vorschriften zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zur Verarbeitung beachten | | |
| j)Holzfeuchte bestimmenk)Holzeinschnitt und Holzfehler sowie Schwind- und Quellmaß beachtenl)Furnierklebetechniken unterscheiden und auswählenm)Furniere unter Beachtung des Furnierbildes auswählen, fügen und zusammensetzen | | 2 |
| 5 | Behandeln und Gestalten von Oberflächen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a)Oberflächen, insbesondere Metall- und Holzoberflächen, hinsichtlich der Bearbeitung und Nutzung beurteilenb)Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheidenc)Oberflächenbehandlungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungsmittel und Beschichtungsmittel auswählen und für die Verarbeitung vorbereitend)Oberflächenteile vorbereiten und vorbehandelne)Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen und Lacken, unterscheidenf)Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, Grundieren, Beizen, Lackieren und Polieren, bearbeiteng)Oberflächen vor Beschädigungen schützenh)Oberflächenfehler und -schäden feststellen und behebeni)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilenj)Korrosionsschutzmittel und Konservierungsschutzmittel auftragenk)Oberflächenbeschichtungsmittel, Hilfs- und Reststoffe lagern und der Entsorgung zuführenl)kontaminierte Oberflächen erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifenm)Gefährdungen durch Gefahrstoffe erkennen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zum Arbeitsschutz ergreifen | 5 | |
| 6 | Planen von Windversorgungsanlagen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a)Windversorgungsanlagen und Tremulanten von Orgeln nach Bauarten, Historie und Verwendung unterscheidenb)Bälge, insbesondere Magazinbälge, Ladenbälge und Ausgleichsbälge, unterscheiden und auswählen | 5 | |
| | c)Tremulanten verschiedener Bauformen nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählend)Windregulierungseinrichtungen zuordnene)Winddruck messen und abwiegen | | |
| 7 | Bauen von Schleifwindladen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a)Arten, Bauformen und Funktionsweisen von Windladensystemen und Trakturen unterscheidenb)Materialien beim Bau unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählenc)Kanzellenkorpusse und Windkästen herstellen und mit Spunddeckeln verschließend)Pfeifenstöcke, Rasterbretter, Schleifen und Dämme herstellen und auf Kanzellenkorpusse befestigen sowie Höhenabstand austarierene)Ventilkonstruktionen unterscheiden, Ventile und Zubehör herstellen, Schlitze für Ventile fräsen sowie Querschnitte der Kanzellen und der Ventile beachtenf)Dichtungs- und Dämpfungsmaterialien nach Eigenschaften und Verarbeitung unterscheideng)Schleifwindladen auf Dichtigkeit prüfen | 8 | |
| 8 | Herstellen von Holzpfeifen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a)Holzpfeifen hinsichtlich Materialien, Konstruktionsformen, Klang, Tonhöhe und Mensuren unterscheidenb)Materialien auswählen und verwendenc)Maße für die Pfeifenklänge festlegen und dabei Maßverhältnisse zwischen Längen und Querschnitten der Pfeifen berücksichtigend)Register nach Ton- und Fußlage, Frequenz und Klangfarbe einordnene)Aufschnitthöhen festlegen und dabei Proportionierungen berücksichtigenf)Oberlabien in die Pfeifenkörper stemmen und dabei Labienbreite sowie Dicke und Form der Oberlabienkanten beachteng)Pfeifenfüße, Kerne, Vorschläge und Pfeifenkörper anbringenh)Kernspalten anbringeni)Stimmvorrichtungen, insbesondere Stöpsel und Schieber, herstellen und anbringenj)Holzpfeifen kröpfen | 6 | |
| 9 | Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a)Metallpfeifen hinsichtlich Konstruktionsformen, Klang, Tonhöhe und Mensuren unterscheidenb)Materialien und Legierungen beim Herstellen von Pfeifen auswählen und verwendenc)Register nach Ton- und Fußlage, Frequenz und Klangfarbe einordnend)Maße für Pfeifenklänge festlegen und dabei Maßverhältnisse zwischen Länge und Durchmesser der Pfeifen berücksichtigene)zylindrische Pfeifenkörper und Pfeifenfüße aus Metallplatten zuschneiden und dabei Länge und Durchmesser der Pfeifenkörper berücksichtigen | 12 | |
| | f)Labienbreite und Labienhöhe festlegen und dabei Proportionierungen berücksichtigeng)Pfeifenfüße, Pfeifenkerne und Pfeifenkörper herstellen sowie Oberlabien und Unterlabien drückenh)Pfeifenkerne auflöten sowie Pfeifenfüße und Pfeifenkörper zusammensetzeni)Aufschnitte und Stimmvorrichtungen nach Vorgaben anbringen | | |
| 10 | Vormontieren von Orgeln
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | a)Vorgehen beim Auf- und Abbau von Orgeln und Orgelteilen unterscheiden und dabei optische und funktionale Gegebenheiten beachtenb)Orgelteile, insbesondere Windladen, Trakturen und Windversorgung, auf Funktion und Maßgenauigkeit prüfen, zusammenbauen und montierenc)mechanische und statische Verbindungen auf Funktionen prüfend)Pfeifen einbauene)Orgelteile demontieren, kennzeichnen, verpacken, lagern und für den Versand vorbereiten | | 10 |
| 11 | Stimmen von Orgelpfeifen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | a)Orgelstimmungen und die gleichstufig temperierte Stimmung unterscheidenb)Stimmwerkzeuge festlegenc)labiale und linguale Orgelpfeifen stimmen und dabei Raumtemperatur berücksichtigen | 7 | |
| | d)Stimmsysteme unterscheidene)gleichstufig temperierte Stimmung anwenden | | 2 |
| 12 | Intonieren von Orgelpfeifen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12) | a)Intonationsarten, Intonationshilfen und Intonationsstile unterscheidenb)Intonationshilfen und Intonationswerkzeuge festlegenc)Kriterien der Klangbeschreibung und Klangbewertung beurteilen und anwendend)Labialpfeifen aufschneiden und dabei Aufschnitthöhe beachtene)Zungenblätter zuschneiden, einpassen und aufwerfenf)Zungenregister und Labialregister auf der Intonierlade vorstimmeng)Lautstärke, Klangcharakter und Ansprache von Pfeifen intonierenh)Abweichungen innerhalb der Register ausgleichen | | 6 |
| 13 | Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien
(§ 4 Absatz 2 Nummer 13) | a)Bauweisen von Orgeln und Harmonien feststellen und dokumentieren und dabei Historie beachtenb)Zustand feststellen, beurteilen und dokumentieren sowie Funktionsfähigkeit prüfenc)Orgeln und Harmonien pflegen, insbesondere Tasten, Spieltisch und Pedalboden reinigen, Traktur nachregulieren sowie Pfeifen gemäß Auftrag stimmen | | |
| | d)Harmoniumzungen auf Funktion prüfen und reinigene)Orgeln und Harmonien warten, insbesondere Winddruck überprüfen, Ölstand am Gebläsemotor kontrollieren und Gehäuseresonanzen behebenf)Reparaturumfang festlegen, Kosten abschätzen und Reparaturauftrag mit Kunden absprecheng)Orgeln und Harmonien reparieren, insbesondere defekte Teile reparieren und ersetzen sowie abgenutzte Teile austauschenh)Ausreinigungen an Orgeln und Harmonien durchführen | 12 | |
| 14 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 14) | a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheidenb)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwendenc)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität beachtend)Möglichkeiten von systematischen und zufälligen Messfehlern berücksichtigene)Materialien auf Vollständigkeit, Qualität und Unversehrtheit kontrollierenf)Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen über Störungen im Arbeitsablauf informieren und Lösungsvorschläge aufzeigeng)Zwischenkontrollen und Endkontrollen durchführen | 2 | |
| | h)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitrageni)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigenj)Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragenk)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führenl)Arbeitsergebnisse prüfen, Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und diese Maßnahmen dokumentieren | | 2 |
| 15 | Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 15) | a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragenb)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennenc)produktspezifische, auch fremdsprachige, Informationen beschaffen, nutzen und auswerten | 2 | |
| | d)Gespräche situations- und adressatengerecht führen, insbesondere kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigene)Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informierenf)Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleicheng)Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln | | 2 |
| | h)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren und präsentiereni)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwendenj)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifenk)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen | | |