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§ 12 PapTechAusbV

Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,

  2. 2.

    „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,

  3. 3.

    „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“ sowie

  4. 4.

    „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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