Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3)
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle