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§ 8 PapTechAusbV

Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ sowie

  2. 2.

    „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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