§ 8 PapTechAusbV
Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ sowie
- 2.
„Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle