Gesetze › PatAnwO › Erster Teil Der Patentanwalt § 2 PatAnwO Beruf des Patentanwalts (1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Patentanwaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Stellung in der Rechtspflege § 3 Recht zur Beratung und Vertretung