§ 54 PatAnwO
Aufgaben der Patentanwaltskammer
Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.
Patentanwaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle