Gesetze › PatAnwO › Vierter Teil Die Patentanwaltskammer› Zweiter Abschnitt Organe der Patentanwaltskammer› Erster Unterabschnitt Vorstand § 75 PatAnwO Aufgaben des Schriftführers Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstands und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstands. Der Präsident kann Abweichendes bestimmen. Patentanwaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 74 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse § 76 Aufgaben des Schatzmeisters