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§ 92 PatAnwO

Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer

(1)

Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.

(2)

§ 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.

Patentanwaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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