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§ 2 PAuswGebV

Gebühr für die eID-Karte

(1)

Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.

(2)

Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 15 Euro anzuheben, wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erfolgt.

Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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