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§ 3 PAuswGebV

Gebühren für Berechtigungen

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:

  1. 1.

    102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,

  2. 2.

    80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,

  3. 3.

    115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.

Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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