Gesetze › PAuswV › Abschnitt 7 Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät § 23b PAuswV Gültigkeitsdauer Der elektronische Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Personalausweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 23a Neusetzen und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät § 24 Referenzliste; allgemeine Sperrliste