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PAuswV

Personalausweisverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 30.1.2026 I Nr. 31 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Übermittlung des Lichtbilds durch Dienstleister
Abschnitt 3 Übermittlung der Ausweisantragsdaten
Abschnitt 4 Produktion des Personalausweises
Abschnitt 5 Ausgabe und Versand des Personalausweises; Braille-Aufkleber
Abschnitt 6 Änderung von Daten des Personalausweises; nachträgliches Einschalten
Abschnitt 7 Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
Abschnitt 8 Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
Abschnitt 9 Beantragung von Berechtigungen
Abschnitt 10 Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
Abschnitt 11 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 12 Schlussvorschriften
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