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PAuswV
Personalausweisverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- § 3Zertifizierung von Systemkomponenten
- § 4Dokumentationspflichten
- § 5Speicherung und Löschung
Abschnitt 2 Übermittlung des Lichtbilds durch Dienstleister
- § 5aFertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
- § 5bÜbermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
- § 5cRegistrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
- § 5dPflichten des Cloudanbieters
- § 5eÜbermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
Abschnitt 3 Übermittlung der Ausweisantragsdaten
- § 6Erfassung der Anschrift
- § 6aFertigung des Lichtbilds durch die Personalausweisbehörde
- § 7Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke
- § 8Übermittlung
- § 9Qualitätsstatistik
Abschnitt 4 Produktion des Personalausweises
- § 10Eingang der Antragsdaten
- § 11Muster für den Personalausweis
- § 12Muster für den vorläufigen Personalausweis
- § 12aMuster für den Ersatz-Personalausweis
- § 13Schnittstelle des Chips
- § 14Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
- § 15Übermittlung und Übersendung des Sperrkennworts an die Personalausweisbehörde
- § 16Übermittlung der Sperrsumme, des Sperrschlüssels und des letzten Tages der Gültigkeitsdauer an den Sperrlistenbetreiber
- § 17Erhalt der Geheimnummer und der Entsperrnummer
Abschnitt 5 Ausgabe und Versand des Personalausweises; Braille-Aufkleber
- § 18Ausgabe und Versand des Personalausweises und des Sperrkennworts
- § 18aEinsicht in die auslesbaren personenbezogenen Daten des Personalausweises
- § 18bAufkleber mit Brailleschrift
Abschnitt 6 Änderung von Daten des Personalausweises; nachträgliches Einschalten
- § 19Änderung der Anschrift
- § 20Neusetzung und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis
- § 21Nachträgliches Einschalten
Abschnitt 7 Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
- § 22Einrichtung
- § 23Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
- § 23aNeusetzen und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
- § 23bGültigkeitsdauer
Abschnitt 8 Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- § 24Referenzliste; allgemeine Sperrliste
- § 25Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- § 25aSperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
- § 26Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- § 26aEntsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät
- § 27Auskunft über Sperrung
Abschnitt 9 Beantragung von Berechtigungen
- § 28Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter
- § 29Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern
- § 29aEinholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
- § 30Öffentliche Liste der Berechtigungen
Abschnitt 10 Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
- § 31Angaben vor der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
- § 32Beachtung der Anforderungen des Inhabers der Wurzelzertifikate
- § 33Beachtung der Berechtigung durch den Berechtigungszertifikateanbieter
- § 34Gültigkeitsdauer von Berechtigungszertifikaten
- § 35Speicherung, Abruf und Verwendung von Daten durch Berechtigungszertifikateanbieter
- § 36Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten
- § 36aAusgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 11 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 36bEntsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
- § 36cNicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
- § 36dAbweichende Regelung für die eID-Karte
- § 36eMuster der eID-Karte
Abschnitt 12 Schlussvorschriften
- § 37Übergangsregelungen
- § 38Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1Muster des Personalausweises
- Anlage 1aMuster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises
- Anlage 1bMuster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
- Anlage 1cMuster des Aufklebers mit Brailleschrift für den Personalausweis und die eID-Karte
- Anlage 2Muster des vorläufigen Personalausweises
- Anlage 2aMuster des Ersatz-Personalausweises
- Anlage 3
- Anlage 3aMuster der eID-Karte
- Anlage 4Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten