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§ 36e PAuswV

Muster der eID-Karte

Die eID-Karte ist nach dem in Anlage 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1 entsprechend.

Personalausweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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