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Anlage 1 PersDienstLAusbV

(zu § 3 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 236 - 239)

- Sachliche Gliederung -

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1Personalgewinnung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
1.1Personalanwerbung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)a)Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswertenb)Anwerbungsmöglichkeiten, insbesondere Medien, Veranstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisationen nutzenc)Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwenden
1.2Bewerberberatung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)a)Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von Bewerbern prüfenb)eigenes Unternehmen vorstellenc)Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufzeigend)über Arbeitsbedingungen und Vergütung informierene)auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen
1.3Personalauswahl (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)a)Potenzialanalysen durchführenb)Auswahlinstrumente einsetzenc)Bewerberprofile ermitteln und dokumentierend)Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichene)Auswahlentscheidungen treffen und begründen
1.4Personaleinstellung und Personalvermittlung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)a)Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zusammenstellenb)Verträge abschließen
2Personaleinsatz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
2.1Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)a)Personaleinsatz disponierenb)Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vorbereitenc)Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären
2.2Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)a)Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen und dokumentierenb)Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprävention geben und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen einleiten und kontrollieren
2.3Personalführung und Personalbetreuung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)a)kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern gestaltenb)Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentierenc)Teambildungsprozesse unterstützend)Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgespräche führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführene)Personal entwickeln und Weiterbildung planen
2.4Personalsachbearbeitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)a)Personalakten führenb)Arbeitsnachweise, Fehlzeiten und Urlaubsplanung dokumentierenc)Entgeltabrechnungen erstellend)Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen informierene)Personalstatistiken führen
2.5Beendigung von Beschäftigungs- verhältnissen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)a)Möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen unterscheidenb)Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen umsetzen
3Berufsfelderschließung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)a)unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenzanforderungen und Einsatzfelder unterscheidenb)Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen und auswertenc)Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfassen
4Auftragsakquisition und Auftragsdurchführung, Marketing (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
4.1Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)a)Unternehmensprofile erstellenb)Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungsketten analysierenc)arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellend)qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und dabei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen
4.2Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)a)Maßnahmen zur Kundenbindung durchführenb)Marketingmaßnahmen durchführenc)Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit sicherstellend)Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse auswertene)Auftragsakquisition durchführen
4.3Angebotskalkulation und Verträge (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3)a)Entscheidungsträger identifizierenb)Leistungsbeschreibungen erstellenc)kundengerechte Angebote entwickelnd)Vertragstypen auswählene)Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen führen
4.4Kontrolle der Vertragserfüllung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4)a)Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden kontrollierenb)Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten
5Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
5.1Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1)a)Gespräche adressatengerecht führenb)Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzenc)konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern
5.2Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2)a)Aufgaben im Team planen und durchführenb)Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzenc)interne Informationsprozesse gestalten
5.3Konfliktmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3)a)Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und dabei emotionale Momente berücksichtigenb)Konfliktlösungsstrategien anwendenc)eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Einbeziehung externer Unterstützung prüfen
6Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)a)Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische Informations- und Steuerungsinstrumente begründenb)Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulierenc)betriebliche Leistungen kalkulieren und bewertend)Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleitene)Statistiken für Controlling erstellen und auswerten, Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte erstellen
7Berufsbezogene Rechtsanwendungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)a)Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen beachtenb)Vertragstypen der Personaldienstleistung unterscheidenc)Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung anwenden

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)a)Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der Gesamtwirtschaft erklärenb)Bedeutung des Personaldienstleistungsbereiches erläuternc)Rechtsform und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes erklärend)Einflüsse marktwirtschaftlicher Größen auf den Ausbildungsbetrieb unterscheiden
1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichenc)Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellend)gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen beachtene)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklärenf)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2Arbeitsgestaltung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
2.1Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)a)Lernformen der beruflichen Bildung beschreiben und Lernstrategien anwendenb)Arbeits- und Organisationsmittel ökonomisch einsetzenc)Vorgangsbearbeitung dokumentierend)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung nutzene)die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollierenf)Instrumente der Projektarbeit anwenden
2.2Qualitätssicherung betrieblicher Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)a)bei Auftragsvergabe und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigenb)Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführenc)betriebliche Prozessabläufe analysieren und bewertend)Vorschläge zur Qualitätsentwicklung erarbeitene)Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit erläutern
2.3Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3)a)Informations- und Kommunikationsmedien auswählen und nutzenb)Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
2.4Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4)a)Daten erfassen, sichern und pflegenb)Regelungen des Datenschutzes einhalten
3Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)a)fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswertenc)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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