§ 1 PflanzTechnAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Pflanzentechnologen und der Pflanzentechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Pflanzentechnologenausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle