Gesetze › PflanzTechnAusbV § 2 PflanzTechnAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Pflanzentechnologenausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild