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§ 57 PflAPrV

Aufgaben der Geschäftsstelle

Die beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt die Fachkommission bei ihrer Arbeit. Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für die Fachkommission.

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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