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Anlage 12 PflAPrV
(zu § 47 Absatz 5 Satz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1619; bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung
für
„ “
| Name, Vorname |
| Geburtsdatum Geburtsort |
| hat am die staatliche Eignungsprüfung nach § 47 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe bestanden/nicht bestanden. |
| Ort, Datum | (Siegel) |
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Nichtzutreffendes streichen.