Gesetze › PflFAssAPrV › Teil 4 (zukünftig in Kraft)› Abschnitt 6 (zukünftig in Kraft) § 96 PflFAssAPrV Inkrafttreten Die §§ 90 bis 95 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2027 in Kraft. Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 95 Zusammenarbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Schlussformel