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PflSchG
Pflanzenschutzgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
- § 3Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
- § 4Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 5Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 6Pflanzenschutzmaßnahmen
- § 7(weggefallen)
- § 8Anordnungen der zuständigen Behörden
Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 12Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 13Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 14Verbote
- § 15Beseitigungspflicht
- § 16Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
- § 17Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
- § 18Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- § 19Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- § 20Versuchszwecke
- § 21Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 22Weitergehende Länderbefugnisse
Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
- § 23Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- § 24Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- § 25Ausfuhr
- § 26Getrennte Lagerung
- § 27Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
- § 28Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- § 29Inverkehrbringen in besonderen Fällen
- § 30Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
- § 31Kennzeichnung
- § 32Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- § 33Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- § 34Beteiligungen
- § 35Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
- § 36Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
- § 37Neue Erkenntnisse
- § 38Verlängerung der Zulassung
- § 39Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
- § 40Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
- § 41Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
- § 42Zusatzstoffe
- § 43Kennzeichnung von Zusatzstoffen
- § 44Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
- § 45Pflanzenstärkungsmittel
Abschnitt 8 Parallelhandel
- § 46Genehmigung für den Parallelhandel
- § 47Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
- § 48Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 49Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 50Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 51Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte
Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
Abschnitt 11 Behörden, Überwachung
- § 57Julius Kühn-Institut
- § 58Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- § 59Durchführung in den Ländern
- § 60Behördliche Anordnungen
- § 61Mitwirkung von Zolldienststellen
- § 62Befugte Zolldienststellen
Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 14 Schlussbestimmungen