§ 1 PfWirtAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle