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PfWirtAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Struktur der Ausbildung
- § 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5Durchführung der Berufsausbildung
- § 6Zwischenprüfung
- § 7Abschlussprüfung in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service
- § 8Abschlussprüfung in der Fachrichtung Pferdezucht
- § 9Abschlussprüfung in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung
- § 10Abschlussprüfung in der Fachrichtung Pferderennen
- § 11Abschlussprüfung in der Fachrichtung Spezialreitweisen
- § 12Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin