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Anlage PfWirtAusbV
(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 738 - 747; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1.–18. Monat | 19.–24. Monat | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Tiergerechte Pferdehaltung; Pferdefütterung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | a)Verhaltensweisen von Pferden analysieren und im Umgang berücksichtigenb)Pferde entsprechend Haltungsform und Verwendung pflegen und fütternc)Pferdehaltungssysteme und Stalltechnik beurteilend)Pferdehaltungssysteme reinigen, insbesondere Einstreu auswählen, einsetzen und entfernene)Futtermittel und Einstreu beurteilen und lagern | 22 | |
| f)Stallklima beurteileng)Futterrationen gestalten und Fütterung überprüfen | 6 | |||
| 2 | Tierschutz und Tiergesundheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | a)Gesundheitszustand feststellen, Gesundheitsvorsorge durchführen, Notfallpläne erstellen, Tierseuchenprophylaxe umsetzen, hygienische Bestimmungen anwenden sowie Impfpläne erstellenb)Desinfektionsmaßnahmen durchführenc)Sofortmaßnahmen ergreifend)verletzte und kranke Pferde pflegene)Hufe begutachten und pflegenf)mit Medikamenten nach tierärztlicher Anweisung umgehen | 10 | |
| g)Transporte planen, Pferde tiergerecht transportieren und die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen anwenden | 2 | |||
| 3 | Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht- und Leistungsprüfungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | a)grundlegende Ausbildungs- und Trainingsmethoden anwendenb)Grunderziehung durchführenc)Pferde bewegend)Pferde zu Präsentationen vorbereiten | 20 | |
| e)Ausbildungsmaßnahmen für Pferde planen, durchführen und kontrollieren | 8 | |||
| 4 | Betriebliche Abläufe und Organisation; betriebswirtschaftliche Zusammenhänge (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | a)Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzenb)Arbeitsabläufe nach rechtlichen, wirtschaftlichen und ergonomischen Anforderungen planen, durchführen und kontrollierenc)Arbeitsplatz vorbereiten und Maßnahmen zur Vermeidung von Personen-, Tier- und Sachschäden treffend)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen | ||
| e)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, dabei Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwendenf)Informationen beschaffen und auswerteng)Aufgaben abstimmen und teamorientiert durchführenh)Gespräche situationsgerecht führen und Konflikte im Team lösen | 8 | |||
| i)Personen bei Routinearbeiten anleiten und beaufsichtigenj)Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentierenk)gesetzliche und berufsbezogene Regelungen anwenden, insbesondere zu anzeigepflichtigen Tierseuchen, zur Tierkörperbeseitigung sowie zur gesetzlichen Haftungl)betriebliche Kosten und Leistungen erfassen und kalkulierenm)Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewertenn)rechtliche Regelungen des An- und Verkaufs von Pferden erläuterno)bei Geschäftsvorgängen mitwirken, insbesondere Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten, Rechnungen kontrollieren | 5 | |||
| 5 | Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | a)die Wirkung des eigenen Erscheinungsbildes und Auftretens einschätzen und beim Umgang mit Kunden berücksichtigenb)Informationen, Wünsche und Reklamationen von Kunden entgegennehmen, Bearbeitung abstimmen und bei der Arbeitserledigung berücksichtigenc)Kundengespräche situationsgerecht führen | 6 | |
| d)betriebliches Leistungsangebot zur Gewinnung und Bindung von Kunden präsentierene)bei der Planung von Werbemaßnahmen mitwirken, Werbemaßnahmen umsetzenf)Kunden in fachlichen Fragen beraten | 3 | |||
| 6 | Pferdezucht und -aufzucht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | a)Pferde identifizieren und beurteilenb)rassetypische Merkmale, insbesondere im Hinblick auf Anatomie und Physiologie, erläuternc)Organisation und Strukturen der Pferdezucht erläutern | 6 | |
| d)Grundlagen der Trächtigkeit und des Abfohlens erläutern und bei der Haltung, Versorgung und beim Bewegen von Pferden berücksichtigene)Grundlagen der Aufzucht erläutern und bei der Haltung, Versorgung und beim Bewegen von Pferden berücksichtigen | 2 | |||
| 7 | Ausrüstung; Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | a)Ausrüstung und Hilfsmittel auswählen und einsetzenb)Ausrüstung und Hilfsmittel reinigen, pflegen, prüfen und wartenc)Mängel an Ausrüstung und Hilfsmitteln feststellen und Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifend)Maschinen und Geräte bedienen, dabei Werterhaltung beachtene)Schutzmaßnahmen an Maschinen und elektrischen Anlagen beachtenf)Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen reinigen, pflegen, prüfen und warteng)Störungen an Maschinen und Betriebseinrichtungen feststellen und Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifenh)Erste-Hilfe-Maßnahmen anwendeni)Betriebs- und Werkstoffe einsetzen und lagern | 6 | |
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 25.–36. Monat | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | a)Futtermittel beschaffen und dabei Faktoren der Preisbildung berücksichtigenb)bei der Ernte von Grundfutter mitwirken, Grundfutter einlagernc)Qualität von Futtermitteln beurteilen und Rückschlüsse auf Futterernte, -lagerung und -einsatz ziehend)Futtermittellagerung organisieren, Lagertemperaturen überwachen und dokumentierene)Futterproben nehmen, Trockenmasse bestimmen, Analysen in Auftrag geben und auswertenf)Futterrationen berechnen, Fütterungen durchführen und beurteileng)Giftpflanzen identifizieren, Vergiftungen vermeiden und Notfallmaßnahmen organisieren | 13 | |
| 2 | Stall- und Weidemanagement (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | a)Bewirtschaftung von Pferdeweiden unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren organisieren und Pflegemaßnahmen durchführenb)Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyseergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen, Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren | ||
| c)Ausläufe einrichten, pflegen und kontrollierend)Pferdezäune planen, bauen, Kontrollen organisieren, durchführen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln ergreifene)Pferde in Herden zusammenstellenf)Belegungs- und Nutzungspläne erstelleng)Arbeitsabläufe organisieren und koordinierenh)Reitböden im Hinblick auf Standort und Nutzung beurteilen und instand halteni)Sicherheitsmaßnahmen durchsetzenj)Preise erfassen und Kosten kalkulieren | 13 | |||
| 3 | Bewegung von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | a)Pferde an der Longe arbeitenb)Pferde bewegen und beschäftigenc)Kondition ausgebildeter Pferde erhaltend)Ausritte oder Ausfahrten organisieren und durchführene)Pferde verladen und transportieren | 13 | |
| 4 | Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) | a)Ausbildungsmaßnahmen für den Umgang mit und die Erziehung von Pferden sowie für Bodenarbeit und Bewegung durchführenb)Kunden im Verladen und Transportieren von Pferden ausbilden und bei Zucht- und Leistungsprüfungen sowie Wettbewerben unterstützenc)über tiergerechte Pferdefütterung beraten und auf Risiken hinweisend)über tiergerechte Pferdehaltung und Gesundheitsvorsorge beraten, auf Risiken hinweisen und in Notfallmaßnahmen einweisene)bei der Auswahl, Ausrüstung von Pferden, Reitern und Reiterinnen beratenf)Kundenwünsche ermitteln und darauf reagiereng)Informations- und Werbemaßnahmen sowie Veranstaltungen planen und umsetzen, dabei aktuelle Entwicklungen in der Pferdewirtschaft berücksichtigenh)über Möglichkeiten und Kosten der Pferdehaltung sowie Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten beraten | 13 | |
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdezucht
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 25.–36. Monat | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) | a)Zuchtmethoden, insbesondere die Rein- und Kreuzungszucht an Hand von Pedigrees, bewertenb)Vererbungsvorgänge erläutern und in der Zucht anwenden | ||
| c)Maßnahmen zur Zuchthygiene planen, durchführen, kontrollieren und dokumentierend)Zuchtkriterien unter Einbeziehung genetischer Hintergründe bewerten und für die Zuchtplanung nutzene)Kunden bei der Zuchtplanung und Zuchthygiene von Pferden beraten | 12 | |||
| 2 | Pferdebeurteilung, Pferderassen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | a)Zuchtziele und besondere Eignungen von Pferderassen erläuternb)Pferde hinsichtlich Eignung und Bedeutung für die züchterische Nutzung beurteilen, rangieren und auswählenc)Zusammenhang von Exterieurmerkmalen und Leistungsfähigkeit sowie Gesundheit erläuternd)Kunden bei der Auswahl geeigneter Pferde beraten | 12 | |
| 3 | Reproduktion und Aufzucht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | a)Stuten abprobieren, Natursprung veranlassen und künstliche Besamung durchführenb)Stuten auf die Geburt vorbereiten und Geburtsvorgang unterstützenc)Stuten und Fohlen nach der Geburt versorgend)rassespezifische Absetz- und Aufzuchtverfahren anwenden und Pferdegruppen zusammenstellene)Gesundheitszustand bei Zucht- und Jungpferden feststellen, Krankheiten erkennen und Maßnahmen ergreifenf)Gesundheitsvorsorge bei Zucht- und Jungpferden durchführeng)Zucht- und Jungpferde fütternh)Futterproben nehmen, Analysen in Auftrag geben und auswerteni)Bewirtschaftung von Grünland unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren organisieren und Pflegemaßnahmen durchführenj)Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyseergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen, Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergebnisse kontrollieren und dokumentierenk)Formen der Weidehaltung sowie der Aufstallung für Zucht- und Jungpferde planen, beurteilen und umsetzen | 14 | |
| 4 | Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | a)Zuchtprogramme von Zuchtorganisationen darstellenb)Pferde bei den jeweiligen Zuchtorganisationen entsprechend den Vorgaben registrieren lassenc)Zuchtpferde durch Ausbildung, Training und Haltungsbedingungen auf Zuchtveranstaltungen vorbereitend)Pferde bei Zuchtveranstaltungen vorstellene)Zuchtpferde den Kunden präsentieren | 14 | |
Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 25.–36. Monat | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Funktionelle Pferdebeurteilung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) | a)Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der Ausbildung berücksichtigenb)Bewegungsabläufe von Pferden beurteilenc)Eignung des Pferdes für spezifische Einsatzbereiche und Disziplinen anhand von Interieur- und Exterieurmerkmalen beurteilen | 10 | |
| 2 | Vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) | a)Pferde durch Bodenarbeit, Longieren und Freispringen auf die weitere Ausbildung vorbereitenb)Pferde unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten systematisch anreitenc)Pferde bis zur beginnenden Versammlung gemäß der Skala der Ausbildung ausbilden und gymnastizierend)dressurmäßige Übungen und Lektionen, Bodenrickarbeit, springgymnastische Übungen sowie verschiedene Gegebenheiten und Hindernisse im Gelände systematisch einsetzen und kombinierene)Ausbildungs- und Trainingsprozesse von Pferden entsprechend der Reit- und Trainingslehre planen, umsetzen, analysieren und korrigierenf)Gesundheit und Leistungsbereitschaft von Pferden im Training sicherstelleng)Wirkung und Zweckmäßigkeit von Ausrüstungsgegenständen beurteilen und diese der Situation angemessen anwenden | 16 | |
| 3 | Zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern und Reiterinnen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) | a)Pferdekunde und Zusammenhänge der Reitausbildung zielgruppenorientiert vermittelnb)arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie tiergerechten und sicheren Umgang mit dem Pferd schulenc)Sitz und Einwirkung von Reitern und Reiterinnen in verschiedenen Sitzformen analysieren und unter Berücksichtigung der Trainings- und Bewegungslehre individuell schulend)Reiten disziplinübergreifend in breitensportlicher wie in leistungssportlicher Ausrichtung unterrichten und trainierene)Reiter und Reiterinnen auf ihrem Ausbildungsweg beraten sowie auf Veranstaltungen betreuen | 16 | |
| 4 | Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4) | a)einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und Leitlinien anwendenb)Teilnahme an Leistungsprüfungen planenc)Pferde auf breitensportliche Wettbewerbe und leistungssportliche Prüfungen vorbereiten und situationsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit präsentierend)Pferde auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten und situationsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit präsentierene)Erfahrungen und Ergebnisse aus Leistungsprüfungen analysieren und bewerten | 10 | |
Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferderennen
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 25.–36. Monat | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Training von Rennpferden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 1) | a)Ausbildung und Training unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen nach trainingswissenschaftlichen Gesichtspunkten planen, durchführen und kontrollierenb)Gesundheitszustand und Haltungsbedingungen beurteilen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Pferdes unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Anforderungen sowie des Entwicklungsstandes und Alters durchführenc)Rennpferde im Hinblick auf Trainingspläne leistungsgerecht fütternd)Wirkungen und Zweckmäßigkeit spezifischer Ausrüstung erklären, diese entsprechend Ausbildungsstand und Verwendung des Pferdes unter Tierschutzaspekten beurteilen, auswählen und einsetzen | 19 | |
| 2 | Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 2) | a)Zuchtziele und Zuchtstandards vor dem Hintergrund der Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Rasse erklärenb)die für das Leistungsvermögen des Pferdes wesentlichen Merkmale, insbesondere Pedigreeanalyse, Interieur, Exterieur, Trainingsverläufe und Rennergebnisse, beurteilenc)Bewegungsabläufe in den verschiedenen Gangarten beurteilend)zur Beurteilung des Leistungsvermögens wesentliche physiologische Parameter messen und bewertene)Trainer und Trainerinnen sowie Kunden über das Leistungsvermögen von Rennpferden informieren und dabei Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | 10 | |
| 3 | Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 3) | a)geschichtliche Entwicklung des Rennsports darstellen und Regelwerke anwendenb)Hufbeschlag für den Renneinsatz beurteilen und Maßnahmen einleitenc)Pferde für das Rennen vorbereiten und nach dem Rennen versorgend)Renneinsätze planen, durchführen und analysierene)Transporte planen und durchführenf)an Rennen teilnehmen | 16 | |
| 4 | Gesundheit, Ernährung und Fitness des Rennreiters und der Rennreiterin sowie des Rennfahrers und der Rennfahrerin (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 4) | a)den Zusammenhang von Ernährung, Körpermasse und Energieverbrauch erklären und den menschlichen Energiebedarf und -verbrauch individuell feststellenb)Fitness unter Berücksichtigung von gesundheitsverträglichen Maßnahmen zur Kontrolle und Steuerung der menschlichen Körpermasse aufbauen und erhaltenc)Ergänzungstraining zur Förderung der Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination durchführend)Trainings- und Ernährungspläne aufstellen | 7 | |
Abschnitt F: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Spezialreitweisen
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 25.–36. Monat | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 1) | a)Geschichte der jeweiligen Spezialpferderassen im Hinblick auf das Einsatzgebiet erklärenb)Zuchtziele und Zuchtstandards der jeweiligen Spezialpferderassen erklärenc)Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der Ausbildung berücksichtigend)Bewegungsablauf eines Pferdes und die Qualität der Gangarten beurteilene)Eignung für spezifische Einsatzbereiche, Disziplinen und Verwendungszwecke unter Berücksichtigung von Interieur und Exterieur beurteilen | 10 | |
| 2 | Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 2) | a)Pferde durch Bodenarbeit erziehen und für das Reiten vorbereitenb)junge Pferde anreiten und die Grundausbildung in der Spezialreitweise durchführenc)Pferde unter Berücksichtigung des jeweiligen Lernverhaltens und der körperlichen Voraussetzungen für den späteren Verwendungszweck ausbildend)Ausbildungs- und Trainingspläne für Pferde unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes im Breiten- und Leistungssport erstellene)Wirkungen und Zweckmäßigkeit reitweisenspezifischer Ausrüstung erklären und entsprechend Ausbildungsstand und Verwendung des Pferdes auswählen und einsetzenf)Fehlentwicklungen in der Ausbildung von Pferden analysieren sowie Lösungswege planen und umsetzen | 16 | |
| 3 | Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 3) | a)Pferdekunde und Zusammenhänge der Spezialreitweise vermittelnb)arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie tiergerechten und sicheren Umgang mit Pferden schulenc)Bodenarbeit und Erziehung von Pferden erklären und vermittelnd)System der spezifischen Reitausbildung erklärene)Reitunterricht für den Breitensport planen und durchführenf)Ausritte und Angebote für den Breitensport planen und durchführeng)Reiter und Reiterinnen auf Wettbewerbe und für den Turniersport vorbereiten und bei Turnieren unterstützen | 16 | |
| 4 | Wettbewerbsvorbereitung und Einsatz in Prüfungen einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 4) | a)einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und Leitlinien anwendenb)Vorstellung von Pferden im Rahmen von Wettbewerben und Prüfungen planen | 10 | |
| c)Pferde an der Hand und unter dem Sattel in den Kerndisziplinen der Spezialreitweise vorstellend)wettbewerbsspezifische Ausrüstungen und Hufbeschläge auswählen und einsetzen | ||||
Abschnitt G: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1.–18. Monat | 19.–36. Monat | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 1) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
| 2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 2) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere: a)über mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb Auskunft geben und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 5 | Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 5) | a)geltende Regelungen des Naturschutzes anwendenb)ökologische Zusammenhänge beachtenc)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanzen erklären sowie Lebensräume an Beispielen beschreibend)Bedeutung und Ziele des Naturschutzes bei der Arbeit beschreibene)Nachhaltigkeitsaspekte bei der Pferdehaltung, der Pferdezucht sowie der Ausbildung von Pferden, Reitern und Reiterinnen beachten | ||
| 6 | Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 6) | a)Ziele und Aufgaben der betrieblichen Qualitätssicherung erläuternb)betriebliche Qualitätsstandards anwendenc)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln aufzeigen, dokumentieren und zu deren Behebung beitragen | ||