Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten beim Deutschen Bundestag die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung.
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle