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PostLV
Postlaufbahnverordnung
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich, Grundsätze
- § 2Gestaltung der Laufbahnen
- § 3Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
- § 4Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
- § 5Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
- § 6Beurteilung und Beförderung
- § 7Fachspezifische Qualifizierungen für den Aufstieg
- § 8Überleitungs- und Übergangsvorschriften
- § 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 2 Absatz 2)
- Anlage 2(zu § 8 Absatz 1 und 3) Zuordnung der bei der Deutschen Bundespost eingerichteten Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes zu den Laufbahnen nach § 2 dieser Verordnung sowie zu den Laufbahnen nach § 6 der Bundeslaufbahnverordnung