Gesetze › PostSchliV › Zweiter Abschnitt Verfahren § 15 PostSchliV Wiederaufnahme des Verfahrens Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht möglich. Post-Schlichtungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Vereinfachtes Verfahren § 16 Kosten