Die Entwicklung der Ertragslage des Instituts ist zu beurteilen.
(2)
Auf der Basis der Unterlagen des Instituts ist auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten zu berichten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren gesondert darzustellen.
(3)
Mögliche Auswirkungen von Risiken auf die Entwicklung der Ertragslage sind darzustellen; dies gilt insbesondere für Zinsänderungsrisiken.
Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle