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PrüfbV

Prüfungsberichtsverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 25.3.2026 I Nr. 81 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
Unterabschnitt 2 Handelsbuch
Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
Unterabschnitt 4 Offenlegung
Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung
Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft
Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
Unterabschnitt 4 Factoring
Unterabschnitt 5 Leasing
Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
Unterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
Abschnitt 8 Datenübersicht
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
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