Gesetze › PrüfbV › Abschnitt 7 Sondergeschäfte› Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft § 57 PrüfbV Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen Das Volumen und die Verwendung der aufgenommenen Fremdmittel am Geld- und Kapitalmarkt sind darzustellen. Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen § 58 Einsatz von Derivaten