Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben
Bei Kreditinstituten, die das Factoring im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 9 des Kreditwesengesetzes betreiben, ist über die Konzentration auf eine oder wenige Anschlussfirmen oder Branchen zu berichten.
Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle