Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern
DNA-Identifizierungsmuster dürfen über die Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes hinaus auch für einen automatisierten Abruf oder Abgleich nach den Artikeln 3 und 4 des Prümer Vertrags oder nach den Artikeln 3 und 4 des Ratsbeschlusses Prüm verwendet werden.
Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle