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PrümVtrAG
Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm
- § 1Unmittelbare Anwendbarkeit
- § 2Nationale Kontaktstelle und Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs oder Abgleichs
- § 3Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern
- § 4Zustimmung zur Zweckänderung
- § 5Kennzeichnung von personenbezogenen Daten in Datenbanken
- § 6Kennung
- § 7Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 8Schadenersatz