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§ 7 PrüVOFortkfmBf

Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“

Im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, das Unternehmen und seine Dienstleistungen beziehungsweise Produkte mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien präsentieren und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften ein Datenschutzsystem einführen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

  1. 1.

    Möglichkeiten der Gestaltung und Optimierung von Webseiten aufzeigen und bewerten,

  2. 2.

    Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Personalgewinnung, nutzen,

  3. 3.

    ein betriebliches Datenschutzsystem für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien einführen und begleiten,

  4. 4.

    Online-Geschäfte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Onlinerechts abwickeln.

Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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