AdvoCite

§ 8 PrüVOFortkfmBf

Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“

Im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, kundenorientiert und bedarfsgerecht beraten und Arbeitsergebnisse strukturiert präsentieren zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

  1. 1.

    Beratungsgespräche auch unter Einbindung EDV-gestützter Kommunikations- und Präsentationstechniken bedarfsgerecht führen,

  2. 2.

    Beschwerden zur Verbesserung der Kundenbeziehungen nutzen,

  3. 3.

    sich und das Unternehmen präsentieren.

Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved