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ProdSG2011V 6
Verordnung über einfache Druckbehälter
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
- § 5Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 6Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 7Bevollmächtigter des Herstellers
- § 8Pflichten des Einführers
- § 9Pflichten des Händlers
- § 10Einführer oder Händler als Hersteller
- § 11Angabe der Wirtschaftsakteure
- § 12Konformitätsbewertungsverfahren
Abschnitt 3 Notfallverfahren
- § 12aAnwendung der Notfallverfahren
- § 12bPriorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Behältern
- § 12cAusnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- § 12dKonformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- § 12ePriorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 4 Marktüberwachung
- § 13Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
- § 14Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
- § 15Konforme einfache Druckbehälter, die ein Risiko darstellen
- § 16Formale Nichtkonformität
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen