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ProstSchG
Prostituiertenschutzgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Prostituierte
- § 3Anmeldepflicht für Prostituierte
- § 4Zur Anmeldung erforderliche Angaben und Nachweise
- § 5Anmeldebescheinigung; Gültigkeit
- § 6Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung
- § 7Informationspflicht der Behörde; Informations- und Beratungsgespräch
- § 8Ausgestaltung des Informations- und Beratungsgesprächs
- § 9Maßnahmen bei Beratungsbedarf
- § 10Gesundheitliche Beratung
- § 11Anordnungen gegenüber Prostituierten
Abschnitt 3 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten
- § 12Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle
- § 13Stellvertretungserlaubnis
- § 14Versagung der Erlaubnis und der Stellvertretungserlaubnis
- § 15Zuverlässigkeit einer Person
- § 16Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe; Veranstaltungskonzept
- § 17Auflagen und Anordnungen
- § 18Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen
- § 19Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge
- § 20Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung; Untersagung
- § 21Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs; Untersagung
- § 22Erlöschen der Erlaubnis
- § 23Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis und der Stellvertretungserlaubnis
Abschnitt 4 Pflichten des Betreibers
- § 24Sicherheit und Gesundheitsschutz
- § 25Auswahl der im Betrieb tätigen Personen; Beschäftigungsverbote
- § 26Pflichten gegenüber Prostituierten; Einschränkung von Weisungen und Vorgaben
- § 27Kontroll- und Hinweispflichten
- § 28Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Abschnitt 5 Überwachung
- § 29Überwachung des Prostitutionsgewerbes
- § 30Auskunftspflicht im Rahmen der Überwachung
- § 31Überwachung und Auskunftspflicht bei Anhaltspunkten für die Ausübung der Prostitution
Abschnitt 6 Verbote; Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Personenbezogene Daten; Bundesstatistik
Abschnitt 8 Sonstige Bestimmungen