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§ 39 PsychThApprO

Durchführung

(1)

Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

(2)

Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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