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PsychThApprO

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.10.2024 I Nr. 309 · Quelle

Abschnitt 1 Studium
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2 Hochschulische Lehre
Unterabschnitt 3 Berufspraktische Einsätze
Abschnitt 2 Psychotherapeutische Prüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Unterabschnitt 2 Mündlich-praktische Fallprüfung
Unterabschnitt 3 Anwendungsorientierte Parcoursprüfung
Abschnitt 3 Allgemeine Formvorschriften
Abschnitt 4 Approbation
Abschnitt 5 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Unterabschnitt 1 Verfahren
Unterabschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes
Unterabschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes
Unterabschnitt 4 Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen
Unterabschnitt 5 Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen
Abschnitt 6 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
Abschnitt 7 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Abschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
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