Gesetze › PsychThApprO › Abschnitt 9 Schlussvorschriften Schlussformel PsychThApprO Der Bundesrat hat zugestimmt. Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 85 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 (zu § 8 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind